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Aufbewahrungsfristen für Finanzunterlagen: Gesetzliche Vorgaben und Geschäftsbedarf ohne Überarchivierung in Einklang bringen

Retention Policies For Financial Industry

Aufbewahrungsrichtlinien für Finanzunterlagen funktionieren am besten dort, wo drei Faktoren zusammenkommen: gesetzliche Anforderungen, tatsächliche geschäftliche Erfordernisse und eine klare Absage an das Prinzip „wir behalten lieber alles – nur für den Fall der Fälle“.

Ziel ist ein schriftlich dokumentiertes, wiederholbares Regelwerk, das Prüfer zufriedenstellt, fundierte Entscheidungen unterstützt und zugleich die Risiken, Kosten und den Ballast einer Überarchivierung vermeidet.

Warum Überarchivierung ein echtes Problem ist

Finanzunterlagen dauerhaft aufzubewahren fühlt sich zunächst sicher an – bis es das nicht mehr ist. Jedes zusätzliche Jahr bedeutet mehr Systeme, die gewartet werden müssen, mehr Backups und mehr potenzielle Angriffspunkte für Datenlecks, etwa bei personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen.

Kommt es zu einer Prüfung, einem Rechtsstreit oder einem Sicherheitsvorfall, interessieren sich Behörden und Gerichte nicht nur für aktuelle Unterlagen. Sie können Zugriff auf alles verlangen, was vorhanden ist.

Hinzu kommt: Alte Daten erschweren den Blick auf das Wesentliche. Monatsabschlüsse werden zur Suche im Datenarchiv. Berichte für Geschäftsleitung oder Kreditgeber dauern länger, weil niemand klar unterscheiden kann, was aktuell relevant ist und was seit Jahren niemand mehr benötigt hat. Zu verstehen, was wirklich als aufbewahrungspflichtige Unterlage gilt – und was nicht – ist ein wichtiger erster Schritt, um das Datenvolumen zu kontrollieren.

Eine gute Aufbewahrungsrichtlinie schützt in beide Richtungen: Sie verhindert sowohl das zu frühe Löschen als auch das zu lange Aufbewahren von Finanzunterlagen, das selbst zum Risiko werden kann.

Geschäftliche Anforderungen gezielt berücksichtigen – mit klarer Obergrenze

Sobald die gesetzlichen Mindestfristen feststehen, stellt sich die nächste Frage: Wie lange benötigen wir diese Unterlagen tatsächlich für einen sinnvollen Geschäftsbetrieb? Manche Dokumente sind auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch relevant:

  • Langfristige Verträge oder Leasingvereinbarungen, die über die Mindestaufbewahrungsfrist hinauslaufen.
  • Historische Finanzdaten für Prognosen, Unternehmensbewertungen oder Finanzierungsanfragen.
  • Nachweise für Risiken mit langer Laufzeit, etwa bei bestimmten Streitfällen oder Gewährleistungsansprüchen.

Statt pauschal alles dauerhaft aufzubewahren, ist ein pragmatischer Ansatz sinnvoll:

  • Ausgangspunkt ist immer die gesetzliche Mindestfrist.
  • Darauf folgt ein klar definierter Puffer (z. B. 1–3 zusätzliche Jahre), wenn es dafür einen nachvollziehbaren geschäftlichen Bedarf gibt.
  • Dieser Zeitraum wird begrenzt. Gibt es keinen konkreten Grund für eine Verlängerung, darf eine Kategorie nicht stillschweigend dauerhaft werden.

Jede Verlängerung sollte in klarer Sprache dokumentiert sein, etwa: „Drei zusätzliche Jahre zur Unterstützung der Budget- und Trendanalyse“. So verstehen auch zukünftige Teams, warum eine Frist über das gesetzliche Minimum hinausgeht – und können sie bei Bedarf überprüfen. Dieses Vorgehen folgt dem Grundprinzip des Records Lifecycle Managements, bei dem jede Phase einen Zweck und ein definiertes Ende hat.

Unterlagen nach Risiko und Sensibilität unterscheiden

Nicht alle Finanzunterlagen bergen das gleiche Risiko. Einige enthalten hochsensible personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen, andere lediglich zusammengefasste Kennzahlen. Eine sinnvolle Abstimmung von gesetzlichen Fristen und Geschäftsbedarf berücksichtigt diese Unterschiede:

  • Hohes Risiko: Detaillierte Kundenabrechnungen, Zahlungsdaten, Gehaltsinformationen oder KYC-Unterlagen sollten gelöscht werden, sobald rechtliche und operative Anforderungen erfüllt sind.
  • Mittleres Risiko: Rechnungen oder routinemäßige Abstimmungen können einer Kombination aus gesetzlicher Frist und begrenztem Zusatzpuffer folgen.
  • Niedriges Risiko: Aggregierte Berichte oder interne Managementauswertungen können länger aufbewahrt werden, sofern sie keine unnötigen personenbezogenen Daten enthalten.

Diese risikobasierte Sicht hilft, dem Reflex „alles behalten“ entgegenzuwirken und klar zu priorisieren, welche Unterlagen nach Ablauf ihrer Frist konsequent gelöscht werden sollten.

Klare Regeln für die Anwendung der Aufbewahrungsfristen definieren

Eine Aufbewahrungsrichtlinie ist nur dann wirksam, wenn Menschen und Systeme sie ohne Interpretationsspielraum umsetzen können. Um Überarchivierung zu vermeiden, sollten die Regeln eindeutig festlegen:

  • Das auslösende Ereignis: z. B. Jahresabschluss, Vertragsende, Abgabe der Steuererklärung, Ende der Kundenbeziehung oder Abschluss eines Rechtsstreits.
  • Die Aufbewahrungsdauer: etwa „7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres“ oder „5 Jahre nach Vertragsende“.
  • Den Endzustand: ob Unterlagen gelöscht, anonymisiert oder in ein Langzeitarchiv überführt werden.

Unklare Formulierungen wie „solange benötigt“ sind der Nährboden für Überarchivierung. Konkrete Auslöser ermöglichen Automatisierung und eine belastbare Argumentation im Prüfungsfall. Ein strukturiertes Rahmenwerk für unternehmensweite Aufbewahrungsrichtlinien hilft dabei, diese Regeln sauber zu dokumentieren.

Technologie nutzen, damit „für immer behalten“ nicht zur Standardeinstellung wird

Ohne technische Unterstützung bleiben Aufbewahrungsregeln oft Papierdokumente, während Systeme im Hintergrund weiterhin alles speichern. Um das zu vermeiden, sollten Finanzunterlagen in Systemen verwaltet werden, die:

  • Kategorienbasierte Aufbewahrungsfristen automatisch anwenden.
  • Unterlagen gemäß diesen Regeln von „aktiv“ in ein Archiv verschieben.
  • Dokumente kennzeichnen, deren Frist abgelaufen ist, und sie kontrolliert zur Löschung weiterleiten.
  • Protokollieren, was wann und nach welcher Regel gelöscht wurde, um eine nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten.

Manuelle Löschaktionen werden häufig verschoben. Automatisierung verhindert, dass „wir räumen später auf“ zu „wir löschen nie etwas“ wird. Compliance Automatisierung und elektronische Dokumentenmanagementsysteme schaffen die technische Basis für kontrollierte, durchsetzbare Aufbewahrungsfristen.

Ausnahmen definieren, ohne die Regeln auszuhöhlen

Es wird immer Gründe geben, bestimmte Finanzunterlagen länger aufzubewahren – etwa bei laufenden Ermittlungen, Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Anfragen oder besonderen Projekten. Damit diese Ausnahmen nicht zur Hintertür für Dauerarchivierung werden, sollten sie:

  • An einen konkreten Anlass gebunden sein (z. B. Aktenzeichen, Vorgangs- oder Projekt-ID).
  • Ein festgelegtes Überprüfungsdatum haben.
  • In einem einfachen Register erfasst werden, damit nachvollziehbar ist, wann die Ausnahme aufgehoben werden kann.

Sobald der Grund entfällt, greift wieder die reguläre Aufbewahrungsfrist. Offene Ausnahmen ohne Enddatum werden sonst schnell zu permanenten Archiven.

Regelmäßig überprüfen statt Richtlinien veralten lassen

Gesetze ändern sich, Geschäftsmodelle ebenso. Eine Aufbewahrungsrichtlinie von vor fünf Jahren kann heute schnell unpassend sein. Statt alles neu aufzusetzen, ist ein pragmatischer Ansatz sinnvoll:

  • Wichtige Kategorien in festen Abständen überprüfen, z. B. alle zwei bis drei Jahre oder nach relevanten regulatorischen Änderungen.
  • Hinterfragen, ob Fachbereiche ältere Finanzunterlagen wirklich noch nutzen – oder ob sie aus Gewohnheit „auf Vorrat“ aufbewahrt werden.
  • Kleine, gezielte Anpassungen vornehmen statt großer, disruptiver Reformen.

So bleibt die Richtlinie lebendig und verhindert, dass alte Praktiken zur dauerhaften Überarchivierung führen.

5-Sekunden-Zusammenfassung

Eine gute Aufbewahrungsrichtlinie für Finanzunterlagen bringt gesetzliche Pflichten und echte Geschäftsanforderungen in Balance. Sie reduziert Risiken, senkt Kosten und vereinfacht Prüfungen sowie Reportings. Wer keine klaren Löschregeln definiert hat, trägt oft unnötige rechtliche und operative Risiken.

FAQ


Ist es sicherer, Finanzunterlagen länger als gesetzlich vorgeschrieben aufzubewahren?


Nicht unbedingt. Längere Aufbewahrung erhöht Speicher-, Datenschutz- und Sicherheitsrisiken sowie den Umfang potenzieller Prüfungen oder Rechtsstreitigkeiten. Sicherer ist es, Unterlagen nur so lange aufzubewahren, wie es rechtlich und geschäftlich erforderlich ist, und sie anschließend kontrolliert und dokumentiert zu löschen.


Können wir eine einheitliche Aufbewahrungsfrist (z. B. 10 Jahre) für alle Finanzunterlagen festlegen?


Eine pauschale Frist ist einfach zu kommunizieren, führt aber meist zu Überarchivierung. Unterschiedliche Unterlagen unterliegen unterschiedlichen Vorschriften und Risiken. Ein abgestuftes Modell mit wenigen, klar definierten Fristen ist präziser und dennoch praktikabel.


Wie gehen wir mit Finanzunterlagen um, die in mehreren Systemen existieren?


Die Richtlinie sollte festlegen, welches System das führende „System of Record“ für jede Kategorie ist. Andere Kopien – etwa Exporte, E-Mail-Anhänge oder lokale Ablagen – sollten entweder kurzlebig sein oder regelmäßig bereinigt werden, damit sie nicht unbemerkt zu Langzeitarchiven werden.


Was tun, wenn wir nicht sicher sind, wie lange wir eine bestimmte Art von Finanzunterlagen benötigen?


Beginnen Sie mit der gesetzlichen Mindestfrist, ergänzen Sie einen kleinen, dokumentierten Puffer auf Basis des aktuellen Geschäftsbedarfs und setzen Sie einen Termin zur Überprüfung. Es ist besser, später anzupassen, als aus Unsicherheit alles dauerhaft aufzubewahren.


Wer sollte für die Aufbewahrungsrichtlinie verantwortlich sein?


Die Verantwortung liegt meist bei mehreren Bereichen: Finanzen für Inhalte und Geschäftsbedarf, Recht/Compliance für regulatorische Vorgaben und IT bzw. Records Management für Umsetzung und Kontrolle. Entscheidend ist, dass die Zuständigkeit klar geregelt ist und die Einhaltung in der Praxis sichergestellt wird.


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